Kutschenführerschein: Einführung zum 1. Juni 2017 beschlossen

Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) hat im Dezember 2016 die Einführung eines Kutschenführerscheins zum 1. Juni 2017 beschlossen. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll zukünftig über einen Kutschenführerschein A Privatperson seine Qualifikation nachweisen. Für gewerbliche Fahrer gibt es einen Kutschenführerschein B Gewerbe.

Was ist mit Fahrern, die bereits ein FN-Fahrabzeichen oder eine Trainerqualifikation besitzen?

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